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„Ärztliche Verantwortliche“: DRK steigert flächendeckend die Qualität im Rettungsdienst

16.12.2014

Das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg eine schnelle aber auch qualitativ hohe Notfallversorgung zu bieten, steht für das Deutsche Rote Kreuz (DRK), dem größten Leistungsträger im Rettungsdienst in Baden-Württemberg, an erster Stelle. Die vom DRK-Landesverband neu eingeführte Institution „Ärztlicher Verantwortlicher im Rettungsdienst“ verbessert, sichert und kontrolliert die Qualität in der Notfallrettung.



Mit dieser in allen Rettungsdienstbereichen neu eingerichteten Funktion schließt das DRK nun eine Lücke in der Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Die ärztlich Verantwortlichen auf Ebene der DRK-Kreisverbände kontrollieren die Qualität der Mitarbeiter im Rettungsdienst, überwachen die Einhaltung der medizinischen Vorgaben des Landesverbandes  und sorgen für eine gute medizinische Fortbildung des Rettungsdienstpersonals. DRK-Landesarzt Prof. Dr. Kramer betont: „Mit dem ärztlich Verantwortlichen hat das DRK ein neues Kapitel zur Verbesserung der Qualitätssicherung aus medizinischer Sicht im Rettungsdienst aufgeschlagen.“ Nun sei in allen Rettungsdienstbereichen die Verknüpfung mit ärztlicher Kompetenz gewährleistet.
 
Auf der Ebene des DRK-Landesverbands wurde ebenfalls eine neue Stelle geschaffen und mit einer Ärztin als ärztliche Koordinatorin besetzt. Sie hat die Aufgabe, den fachlichen Kontakt zu den ärztlichen Verantwortlichen auf Kreisverbandsebene zu halten. Sie übernimmt die überregionale Koordination und bildet die Schnittstelle zur Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW), der neu gegründeten und ebenfalls mit ärztlicher Kompetenz ausgestatteten Qualitätssicherungsstelle des Landes Baden-Württemberg. Die SQR-BW überprüft damit als neutrale und externe Stelle die Qualität der Leistungserbringer in Baden-Württemberg.
In Kombination mit den nun etablierten ärztlichen Verantwortlichen sieht der DRK-Landesverband im Rahmen seiner eigenverantwortlichen Stellung  deshalb keine Notwendigkeit für die zusätzliche Einführung eines ärztlichen Leiters Rettungsdienst, wie verschiedentlich angeregt wird.
 
Bereits im Jahr 2012 waren auf Initiative des DRK-Landesarztes  für alle Rettungsdienstbereiche 15 Leitlinien  für die DRK-Rettungsdienste entwickelt worden. „Mit diesen Standards“, so Professor Dr. Kramer, „haben die Mitarbeiter der Rettungsdienste klare Handlungsanweisungen, wie sie medizinisch mit bestimmten Krankheitsbildern umgehen müssen.“ Auch mit Hilfe der ärztlichen Koordinatorin ergreift der DRK-Landesverband Baden-Württemberg weiter die Initiative hin zu landesweit einheitlichen Prozessen und Handlungsanweisungen für alle im Rettungsdienst tätigen Partner. Damit kann sichergestellt werden, dass in jedem Rettungsdienstbereich gleiche medizinische Standards vorgegeben sind. In diesem Zusammenhang begrüßt der DRK-Landesverband Baden-Württemberg ausdrücklich eine entsprechende Initiative der Landesregierung.
 
Über die Einführung der ärztlichen Verantwortlichen hinaus investiert das DRK seit Jahren in Qualitätsverbesserungen in der Notfallversorgung der Bevölkerung – meist auf eigene Kosten. Unter Anderem lassen sich die Rettungsdienste des Deutschen Roten Kreuzes nach der DIN-ISO-Norm qualifizieren, um eine hohe Qualität bieten zu können. Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden vom DRK auf eigene Initiative und Kosten umgesetzt.