
Kreisverband Rhein-Neckar / Heidelberg e. V.
Rudolf-Diesel-Str. 28 69115 Heidelberg
Tel. 06221- 90 10 50
Rettungsdienst / Krankentransport: Tel. 19222 | Notruf: Tel. 112
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann sich jederzeit an uns wenden, wenn es Probleme gibt, oder wenn Sie allgemeine Fragen haben. Es gibt viele Gerüchte, die man durch Nachfragen bei den Betroffenen leicht aus der Welt schaffen kann.
Der Betriebsrat
Der Betriebsrat
- sorgt für eine gerechte Eingruppierung
- bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: über Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit und mehr
- ist vor jeder Kündigung anzuhören
- setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein
- achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten
- kümmert sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz
Die Aufgaben der Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden...
- Gesetze
- Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
- Tarifverträge und
- Betriebsvereinbarungen
vom Arbeitgeber eingehalten werden.
Die Arbeitsfelder
Soziale Angelegenheiten
- Lage und Verteilung der Arbeitszeit
- Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit
- Urlaub
- Auszahlung der Entgelte
- betriebliche Lohngestaltung
- Festsetzung von Akkord, Prämien und leistungsbezogenen Entgelten
Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung
- Einstellungen, Versetzungen
- Beurteilungen
- Kündigungen
- Personalplanung
- Beschäftigungssicherung
- Berufliche Weiterbildung
Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsunfälle
- Gesundheitsgefahren verhüten
- allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz
- Arbeit humanisieren
- Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten
Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Betriebsänderungen
- Interessenausgleich
- Sozialplan

