Übung Herzmassage an einer PuppeFoto: A. Zelck / DRK e. V.

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Kreisverband Rhein-Neckar / Heidelberg e. V.

Langer Anger 2
69115 Heidelberg
Tel. 06221 / 90 10 0
Fax 06221 / 90 10 60

Notruf: Tel. 112 | Krankentransport: Tel. 19222



Informationen über die (mögliche) Kostenübernahme und das Online-Verfahren der BGW

Die BGW  (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) trägt in vielen Fällen für ihre Versicherten die Kosten für die betriebliche Erste Hilfe Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer, die für Erste-Hilfe bei Kolleginnen und Kollegen vorgesehen ist.

 


Ansprechpartner

Team 
Team Ausbildung

Telefon:
06221-901040
Email an das Ausbildungsteam
Es gibt aber auch Fälle, bei denen die BGW die Kosten nicht übernimmt. Wird beispielsweise die Erste Hilfe für die zu Betreuenden benötigt, handelt es sich um eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme. Diese Kosten werden von der BGW nicht getragen. Die zu Betreuenden sind in der Regel nicht über die BGW versichert.

Die Erste Hilfe Aus- und die Fortbildung muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgen. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, das DRK Rhein-Neckar/Heidelberg, um einen Termin zu vereinbaren.

FAQ Kostenübernahme durch die BGW


  • Für wen übernimmt der BGW die Kosten NICHT?
    Nicht von der BGW übernommen werden die Kosten von Erste-Hilfe-Schulungen für Personen, die sich in der Berufsausbildung oder einer anderen beruflichen Qualifikationsmaßnahme befinden. Die Gebühren für andere Erste-Hilfe-Schulungen, wie zum Beispiel „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, „Notfalltraining am Patienten“ etc. werden ebenfalls nicht von der BGW übernommen.

    Für aktiv im Beruf tätige Personen wie:

    • Rettungshelferinnen/-helfer, Rettungssanitäterinnen/-sanitäter
    • Rettungsassistentinnen/-assistenten
    • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -Kinderkrankenpfleger
    • Hebammen und Entbindungshelfer
    • Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen bzw. -helfer
    • Altenpflegerinnen bzw. –pfleger
    • Altenpflegehelferinnen und -helfer


    werden die Kosten für eine Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer/in nicht von der BGW getragen
    . Diese Personen können aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit direkt als fortgebildete betriebliche Ersthelfer benannt werden.



  • Was ist zu tun, wenn man eine Kostenübernahme beantragen möchte?
    • Kontakt mit dem DRK Rhein-Neckar/Heidelberg aufnehmen,
    • Termin finden und Personen für die Schulung festlegen.
    • Die 15-stellige Unternehmensnummer oder die 10-stellige Betriebsstättennummer bereithalten.
    • Prüfen Sie Ihre Berechtigung und starten Sie das komfortable Online-Verfahren.
    • Kostenübernahmebestätigung für die aufgeführten Teilnehmenden ausdrucken und beim DRK Rhein-Neckar/Heidelberg vorlegen.


    Das Kostenübernahmeformular finden Sie unter:
    www.bgw-online.de/kostenuebernahmeformular
    Das Online-Verfahren kann mit Registrierung aber auch ohne Registrierung etwas darunter genutzt werden.

    Hinweis: Das online ausgefüllte und ausgedruckte Abrechnungsformular ist bereits die Kostenzusage seitens der BGW für die dort aufgeführten Personen und benötigt der Veranstalter, also der DRK Kreisverband Rhein-Neckar/Heidleberg e.V.,  um mit der BGW abrechnen zu können.



  • Online-Verfahren für Kostenübernahme durch die BGW
    Seit 2018 ist das Online-Verfahren der BGW verpflichtend. Mithilfe des Online-Verfahrens lässt sich unkompliziert überprüfen, ob für die zur Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung vorgesehenen Personen eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist. Nutzen Sie das Online-Verfahren, um jemanden zur Schulung anzumelden. Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Liste der Teilnehmenden zum Ausdrucken. Die Liste ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle. Das Online-Verfahren kann auch noch im Nachhinein genutzt und uns, dem DRK Rhein-Neckar/Heidelberg e.V., zeitnah nachgereicht werden.


    Das Kostenübernahmeformular finden Sie unter

    www.bgw-online.de/kostenuebernahmeformular



  • Wie erfolgt die Abrechnung?
    Die Ausbildungsstelle rechnet direkt mit der BGW ab. Dafür müssen Sie nur das Kostenübernahmeformular für den betrieblichen Ersthelfer ausgefüllt dem Veranstalter, also dem DRK Rhein-Neckar/Heidelberg e.V., vorlegen. Das heißt für Sie: Ihnen entstehen keine Kosten, Sie müssen nicht in Vorkasse treten.