Team Rettungsdienst laufen eine Treppe hochFoto: Florian Freundt

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Kreisverband Rhein-Neckar / Heidelberg e. V.

Langer Anger 2
69115 Heidelberg
Tel. 06221 / 90 10 0
Fax 06221 / 90 10 60

Notruf: Tel. 112 | Krankentransport: Tel. 19222



FAQ Rettungsdienst

 

Bild Kontaktperson

Ansprechpartnerin

Frau 
Caroline Falk
Kommissarische Leitung Abteilung Rettungsdienst


E-Mail an den Rettungsdienst

  • Wann fährt der Rettungswagen mit Blaulicht und Signalhorn?
    Geht ein Notruf über die Notfallnummer 112 in der Leitstelle ein, und der antwortende Mitarbeiter hat aufgrund der Schilderungen des Ereignisses den Eindruck, dass schwere gesundheitliche Schäden drohen (z.B. stark blutende Verletzungen, keine Ansprechbarkeit des Patienten, oder ernste Kreislaufzusammenbrüche), werden für die Anfahrt des RTW zum Einsatzort das Blaulicht und das Signalhorn eingeschaltet.
  • Wann kommt der Notarzt?
    Der Notarzt wird bei festgelegten Einsatzindikationen alarmiert (z.B. bei Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Bewusstseinsstörung oder Atemnot, oder schweren Unfällen). Auch hier ist die Einschätzung des Leitstellenmitarbeiters entscheidend. Je nach Situation vor Ort alarmiert er Rettungswagen und Notarzt gleichzeitig. Oder die Besatzung des Rettungswagens zieht den Notarzt nachträglich hinzu, weil sich die Situation des Patienten verschlechtert.
  • Warum kann ich von den Rettungsdienstmitarbeitern nicht eine Spritze oder eine Tablette bekommen und zuhause bleiben?
    Der Rettungsdienst ist ein Instrument der Notfallrettung und ersetzt keinen Hausarzt. Im Rettungsdienst kommen fast ausschließlich Notfallmedikamente mit besonders starker Wirkung zur Anwendung. Außer in lebensbedrohlichen Notfällen darf eine Rettungswagenbesatzung keine Medikamente ohne ärztliche Verordnung ausgeben. Für die Verabreichung oder Verschreibung von Medikamenten ist der kassenärztliche Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 der richtige Ansprechpartner.
  • Darf mich ein Angehöriger im Rettungswagen begleiten?
    Diese Entscheidung obliegt der Rettungswagenbesatzung. Wenn eine Begleitung für den Patienten hilfreich und im Rahmen der Verkehrssicherheit vertretbar ist, ist das in der Regel möglich. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
  • Kann ich mein Gepäck im Rettungswagen mitnehmen?
    Für gewöhnliches Handgepäck ist im Rettungswagen normalerweise Platz. Große Gepäckstücke, die sich im Fahrzeug nicht sichern lassen, können nicht transportiert werden. Das gilt auch für Gegenstände wie elektrische Rollstühle oder unverpackte, lose Gegenstände wie Flaschen oder Laptops. Medizinische Versorgung und Verkehrssicherheit innerhalb des Transportmittels haben jederzeit Vorrang vor Patientengepäck.
  • Wer bestimmt, in welches Krankenhaus ich komme?
    Die Besatzung des Rettungswagens oder der behandelnde Notarzt empfehlen Ihnen in der Regel das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, das Sie aufnehmen kann. Das Bestehen auf ein anderes, eventuell weniger geeignetes Krankenhaus, kann in einer weniger optimalen Versorgung resultieren. War der Patient bereits wegen anderer oder ähnlicher Erkrankungen in einem bestimmten Krankenhaus zur Behandlung, wird das Rettungsdienstpersonal versuchen, dieses Krankenhaus anzusteuern.