Geht ein Notruf über die Notfallnummer 112 in der Leitstelle ein, und der antwortende Mitarbeiter hat aufgrund der Schilderungen des Ereignisses den Eindruck, dass schwere gesundheitliche Schäden drohen (z.B. stark blutende Verletzungen, keine Ansprechbarkeit des Patienten, oder ernste Kreislaufzusammenbrüche), werden für die Anfahrt des RTW zum Einsatzort das Blaulicht und das Signalhorn eingeschaltet.