Kreisverband Rhein-Neckar / Heidelberg e. V.
Langer Anger 269115 Heidelberg
Tel. 06221 / 90 10 0
Fax 06221 / 90 10 60
Notruf: Tel. 112 | Krankentransport: Tel. 19222
Rotkreuzkurs Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Zielgruppe
- überwiegend für Erzieherinnen und Lehrkräfte
- für betriebliche Ersthelfer mit einem bereits festgelegten Schwerpunkt
- Auch für alle Mitarbeiter (mit Rechnungsstellung an die Einrichtung) möglich
Kursdetails
- Beschreibung: Überwiegend für betriebliche Ersthelfer werden Notfälle in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder besprochen. Teilnehmerwünsche können berücksichtigt werden und Sie haben umfangreiche Übungsmöglichkeiten. Sowohl als Grundausbildung wie auch als Fortbildung gültig.
- Inhalte: Bewusstlosigkeit, Herz- Lungen Wiederbelebung, lebensbedrohliche Verletzungen, Notruf, thematisch und teilnehmerorientierte Fallbeispiele
- Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kursgebühren
- Gebühr: 75,- €
Bitte den Betrag vor Ort in bar entrichten.
Ausnahme: Kurse, die in Heidelberg, Langer Anger 2 stattfinden, können vor Ort auch mit Girocard bezahlt werden. - Arbeitgeber: Eine Kostenübernahme Ihrer Berufsgenossenschaft ist möglich, bitte informieren Sie sich vor dem Lehrgang bei Ihrer BG und fordern Sie dort einen individuellen Abrechnungsvordruck an. Dies betrifft insbesondere die BGN, UKBW, UKBund und UKBahn. Andere verwenden bitte den nachstehenden Vordruck BG-Abrechnung.
- Bescheinigung: Nur wenn Gebühr entrichtet bzw. der betreffende BG Nachweis im Original bestätigt am Lehrgangstag vorliegt.
- Ausfallgebühren: Beachten Sie bitte unsere Hinweise zu Ausfallgebühren.
Informationen zur Kostenübernahme durch die BGW
- Bitte beachten Sie: Der Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ ist über das verpflichtende Online-Verfahren der BGW nicht auswählbar.
Ab dem Teilnahmedatum 1. Juli 2019 haben sich die BGW und UVTöH darauf verständigt, dass die Kindertageseinrichtungen der freien Trägerschaft ihre Erste Hilfe-Schulungen sowohl für die Zielgruppe "Kinder" als auch für die "Erwachsenen" zukünftig über die zuständige Unfallkasse des entsprechenden Bundeslandes abzurechnen sind. - Ausnahme: Wenn sowohl die Kinder, als auch die Beschäftigten einer Kita bei der BGW versichert sind (in der Regel bei Betriebs-Kindertagesstätten) gilt diese Regelung nicht. Für diese Gruppe zahlt die BGW die "Erste Hilfe Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder".
- Sonderregelung für Kindertageseinrichtungen: Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" übernimmt die zuständige Unfallkasse. Diese Kurse qualifizieren auch für die betriebliche Erste Hilfe an Erwachsenen. Die BGW erstattet den Unfallkassen ihren Kostenanteil. So haben Sie als KiTa nur noch einen Ansprechpartner für die Kostenübernahme.
Weitere Informationen
- sehr gute Parkmöglichkeiten bei allen Lehrgangsorten